Pressemitteilung R15/2022

Vollsperrung der A 3 an der Anschlussstelle Rosenhof von Samstagabend, 23. Juli 2022, ca. 20:30 Uhr bis Sonntagnachmittag, 24. Juli 2022, ca. 16 Uhr

Regensburg, 14. Juli 2022

Von Samstagabend, 23. Juli 2022, ca. 20:30 Uhr bis Sonntagnachmittag, 24. Juli 2022, ca. 16 Uhr ist die A 3 im Bereich Regensburg in beiden Fahrtrichtungen planmäßig voll gesperrt. Während der Vollsperrung wird am Neubau der B 8-Brücke an der Anschlussstelle Rosenhof das provisorische Traggerüst ausgebaut, das für die Betonage der Brücke benötigt wurde. Der Verkehr wird in beiden Richtungen auf der jeweils kürzest möglichen Route an der Sperrung vorbeigeführt. Auf den Umleitungsstrecken und angrenzenden Verkehrswegen im Landkreis Regensburg ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrtzeiten zu rechnen.

Umleitung in Fahrtrichtung Passau ab Anschlussstelle Rosenhof bis Anschlussstelle Wörth a.d.D./Wiesent und in Fahrtrichtung Nürnberg ab Anschlussstelle Rosenhof bis Anschlussstelle Neutraubling

In Fahrtrichtung Passau erstreckt sich die Vollsperrung über den A 3-Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Rosenhof und der Anschlussstelle Wörth a.d.D/Wiesent.

Verkehrsteilnehmer auf der A 3 aus Richtung Nürnberg kommend folgen in Richtung Passau ab der Anschlussstelle Rosenhof der Umleitung über die B 8, biegen am Abzweig der Staatsstraße 2146 in Richtung Wiesent ab und folgen dieser bis zur Anschlussstelle Wörth a.d.D./Wiesent.

In Fahrtrichtung Nürnberg erstreckt sich die Vollsperrung über den A 3-Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Rosenhof und der Anschlussstelle Neutraubling. An der Anschlussstelle Rosenhof wird der Verkehr aus Passau kommend ausgeleitet und auf der kurzen Umleitungsroute U 34 über die Staatsstraße 2660/ehem. B 8 bis zur Anschlussstelle Neutraubling geführt.

Umleitungskarte online veröffentlicht

Eine Karte mit den Umleitungsrouten ist online auf der Projektwebseite unter der Rubrik Service abrufbar: www.a3-regensburg.de

Hinweis zur Terminsicherheit

Alle genannten Zeiten sind unverbindliche Zielvorgaben auf Basis des aktuellen Planungsstands. Änderungen oder Zeitanpassungen können sich jederzeit beispielsweise aufgrund der Auswirkungen der Ukrainekrise (Lieferengpässe Baumaterial), durch Einschränkungen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie oder durch andere Einflüsse Dritter ergeben

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